Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7. Zusammenfassung

Untersucht wurden die Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe auf die Lärmbelastung der angrenzenden bewohnten Gebiete. Die Untersuchung beschränkte sich dabei auf besonders belastete Gebiete im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke sowie auf einzelne Querschnitte entlang der Unterelbe zwischen Tinsdal und Brunsbüttel. Quantitativ berücksichtigt wurden dabei die Lärmemissionen, die durch den fließenden Schiffsverkehr und das während der Bauphase bzw. zur Unterhaltungsbaggerung eingesetzte Baggergerät verursacht werden.

Bereits in der derzeitigen Situation verursacht der fließende Schiffsverkehr in der Nacht trotz Berücksichtigung eines Ruhe-Bonus von 5 dB, der den Ruhepausen zwischen den einzelnen Vorbeifahrtereignissen Rechnung trägt, nach den geltenden Regeln in den ufernahen Wohngebieten entlang der Delegationsstrecke z.T. erhebliche Belästigungen. Inwieweit dies mit den tatsächlichen Empfindungen der betroffenen Anwohnern übereinstimmt, bleibt dahingestellt. Bei der tatsächlichen subjektiven Bewertung spielt die z. T. nicht unerhebliche Vorbelastung durch Straßen-, Industrie- und Fluglärm mit eine Rolle.

Die Zunahme des Schiffsverkehrs um etwa 35 % bis zum Jahr 2010 führt nur in einem schmalen Bereich von ca. 100 m zu einer Verschiebung der Wertstufen, da die Pegelerhöhung nur knapp 1.5 dB beträgt. Die Lärmbelästigung ändert sich damit praktisch nicht gegenüber der derzeitigen Situation.

Die während der Bauphase und zur Unterhaltungsbaggerung eingesetzten Hopperbagger verhalten sich in bezug auf ihre Geräuschemission wie Seeschiffe. Im Bereich der Delegationsstrecke führt ihr Einsatz auch während der Bauphase nur zu einer vernachlässigbaren Erhöhung des fließenden Schiffsverkehrs. Sie verursachen für sich betrachtet im ufernahen Bereich nachts nur eine geringe bis mäßige Lärmbelästigung.

Die im Bereich der Delegationsstrecke eingesetzten Eimerkettenbagger rufen in den ufernahen Wohngebieten der Delegationsstrecke z. T. starke Lärmbelästigungen hervor. Der Zeitraum der Richtwertüberschreitungen beträgt für die am stärksten belasteten Wohngebäude z.T. mehr als drei Wochen, wenn sich diese im Einwirkbereich eines vorbeiwandernden Eimerkettenbaggers befinden. Diese Aussage gilt für den Fall, daß Bagger zum Einsatz kommen, wie sie auf der Delegationsstrecke im Rahmen der Unterhaltungsbaggerung verwendet werden. Beim Einsatz von kommerziellen Eimerkettenbaggern ist mit z. T. sehr starken Lärmbelästigungen zu rechnen.

Für den Bereich der Unterelbe stellt sich die Situation insgesamt als unkritisch dar. Die Fahrrinne verläuft hier m. E. deutlich weiter entfernt vom Ufer bzw. der nächstgelegenen Wohnbebauung, darüberhinaus ist der Richtwert für Dorf-/Mischgebiete um 10 dB höher als für reine Wohngebiete.

Für die Bauphase werden hier bis auf den Bereich der Außenelbe nur Hopperbagger eingesetzt, die im ungünstigsten Fall nachts nur eine geringe bis mäßige Lärmbelästigung in den ufernahen Wohngebieten hervorrufen.

Das vorliegende Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.

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S. Neddenien
Dr. J. Rebel

Hamburg, 27.02.1997

Dieses Gutachten enthält 70 Seiten Text und
67 Seiten Anhang (ohne blaue Seiten).