Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

8 EINLEITUNG ZUM PROGNOSE-TEIL

Gemäß dem für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt nach §5 UVPG festgelegten Untersuchungs- Rahmen sind in einem Teilgebiet der Tideelbe, d.h. vom Wehr Geesthacht (km 586) bis zur Außenelbe (km 756), die potentiellen Auswirkungen während und nach dem geplanten Ausbau u.a. auf das Regime der Schwebstoffe und der gelösten Stoffe zu prognostizieren.

Die Prognose befaßt sich demnach mit Veränderungen, die während der Bauphase und nach dem Endausbau auftreten. Die Bauphase ist für das System Tideelbe ein Übergangszustand, während der Endausbau zu einem neuen Dauerzustand führt. Derzeit ist nur ein stationärer Zustand, der dem nach dem Ausbau entspricht, schwebstoffmäßig zu modellieren. Diese Modellierung wird in den folgenden Kapiteln 9 bis 11 dargestellt. Kapitel 12 gibt Prognosen zur Gewässergüte, die größtenteils auf Resultaten der Schwebstofftransportmodellierung der GKSS beruhen und den Transport von Schwermetallen, organochemischen Schadstoffen und Nährstoffen sowie die Wirkung auf den Sauerstoffhaushalt berücksichtigen. Die Bewertung der instationären Bauphase in Kapitel 13 stützt sich zum einen auf langjährige Erfahrungen der Gutachter, zum andern auf Beobachtungen bei vergleichbaren Umlagerungen.

Als Transportvehikel für Mikroorganismen und Nährstoffe können Schwebstoffe prinzipiell auch auf den lokalen Sauerstoffhaushalt im Gewässer einwirken. Eine Quantifizierung dieser Wirkungen ist jedoch nicht möglich (Kap. 3.4.3). Die Auswertung von Naturmeßdaten 1980 bis 1993 hat gezeigt, daß die Bedeutung des Faktors Schwebstoffkonzentration für den Sauerstoffhaushalt eher gering ist. In die gleiche Richtung zielen "Rechenbeispiele zur Bedeutung des Sauerstoffzehrungspotentials der Sedimente" in MATERIALBAND III, Kapitel 2.5.2.1.

An dieser Stelle sei - wie schon im Gutachten zum Ist-Zustand des Schwebstoffregimes - noch einmal betont, daß die Schwebstoffe (und gelösten Stoffe) an sich kein Schutzgut darstellen. In direktem Zusammenhang mit Schutzgütern stehen vielmehr:

(1) Die vom Schwebstoff - z.B. über das Lichtklima - beeinflußte Flora und Fauna in der Wassersäule,

(2) die im Sediment lebenden Organismen, die sich an die durch Sedimentation zustandekommende Überdeckung (Burial) und an gelöste Schadstoffe anpassen müssen, und

(3) die durch Sedimentation verschlickenden wasserbaulichen Anlagen, bei denen über den partikulären Schadstoff-Import ökologische Probleme (wie z.B. im Hamburger Hafen) entstehen können.