Tab. IV-1: Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen
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Parameter
(Berichts-Kapitel) |
Zeitraum |
Bewertung |
Erläuterung |
| Topografie: |
Sockel- und Rampenstabilität
und Schichtenuntersuchungen (III.1.2.1.1.1) |
1995 bis 2. Halbjahr 2004 |
Keine Gefährdung des Sockels und der Rampen trotz zeit- und bereichsweiser Überschreitung des Schwellenwertes |
*) Anmerkung siehe unter der Tabelle |
| Schwellenwerte der Verteilung Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser (III.1.2.1.1.2 ) |
1995 - 2004 |
Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten |
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| Hydrologie: |
| Tidewasserstände (III.1.1.2) und Sturmfluten (III.1.1.1.3) |
1989 - 2004 |
Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten |
Das Verfahren, bzw. der Referenzzeitraum zur Ermittlung der ausbaubedingten Änderungen ist weiterhin nicht einvernehmlich zwischen den TdV und den Einvernehmensbehörden geregelt. |
| Strömungen (III.1.1.2) |
1997-2004 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung |
Entwicklungen und Trends am Ort der Messerhebungen sind erkennbar; jedoch kann bislang keine signifikante Kausalität zu den Baumaßnahmen der Fahrrinnenanpassung hergestellt werden. |
| Salzgehalt / Leitfähigkeit (III.1.3) |
1997-2004 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung |
Aufgrund der hohen Variabilitäten ist die in der UVU prognostizierte Verlagerung der oberen Brackwassergrenze um 500 m nicht nachweisbar |
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| Terrestrische und aquatische Flora und Fauna: |
Tiere und Pflanzen
(III.1.6) |
1998-2005 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung |
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| Gewässergüte: |
| Schwebstoff - Einfluss der Verklappung auf das KKW Stade (Anlage
A.1.12.1) |
11/1999 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung |
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| Schwebstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1) |
11/1999 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte negative Wirkung auf Häfen
und Uferbereiche |
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| Sauerstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1) |
11/1999 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung |
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| Sauerstoff (III.1.5.1) |
(1953) bzw. 1996 - 2004 |
Derzeit keine nachweisbar ausbaubedingte Veränderung |
Zur abschließenden Feststellung ausbaubedingter Wirkungen ist eine detaillierte Analyse, die auch die interannuellen Variabilitäten berücksichtigt, über einen längeren, von anderen Maßnahmen unbeeinflussten Zeitraum erforderlich. Generell wird der Parameter im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft. |
| Sonstige Parameter: |
Laicherfolge in der Oste **)
(III.1.6.1.2) |
1994 - 2004 |
Keine nachweisbar ausbaubedingte Veränderung |
Ein Bezug der Entwicklung der Fangergebnisse zur Baumaßnahme ist nicht erkennbar. (Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von 3/99 - 12/99, vorgezogene Teilmaßnahmen 12/97 - 8/98).
Der Einbruch der Fangerlöse 97/98 korreliert zwar mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen, jedoch ist eine Beziehung der Fangerlöse zu den Hauptbaggermaßnahmen in 1999 nicht zu erkennen, da diese bei einer Beeinflussung durch die Ausbaubaggerei erheblich geringer als im Vorjahr ausfallen müssten. Das Gegenteil war jedoch der Fall. |
*) Die Daten weisen große Änderungen von Messung zu Messung auf, was auf die ständig ablaufenden natürlichen Materialumlagerungen an der zumeist sandigen Fahrrinnensohle und die regelmäßig stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen hinweist. Es kommt daher z. T. zu deutlichen Überschreitungen der angeordneten Schwellenwerte im Vergleich der Aufnahmen untereinander, die vor diesem Hintergrund aber nicht fehlinterpretiert werden dürfen. Im Vergleich zur Ausbautopografie des hydrodynamisch-numerischen Modells der BAW-DH, welches der UVU-Untersuchung zugrunde lag, sind vereinzelt auftretende Erosionen erkennbar. Ein Trend im Sinne einer Sockel- oder Rampenerosion ist jedoch nicht gegeben.
**) Da mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Ausbaumaßnahme eine Kausalität zwischen Fangerlösen und Baumaßnahme immer unwahrscheinlicher wird, und da bislang eine solche - auch direkt im Anschluss an die Ausbauten- nicht zu erkennen gewesen ist, werden künftig diese Untersuchungen im Rahmen der Beweissicherung eingestellt.
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