Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.3                      Maßnahmengebiet Hullen

V.3.1                   Maßnahmen

Zu den gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungszielen im Außendeichbereich zählen die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und als Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von See-, Wiesen- und Rastvögeln, der Erhalt und die Optimierung des derzeitigen Biotopkomplexes aus mesophilem Grünland, Flut- und Salzrasen sowie die Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische und tideabhängige Lebensgemeinschaften.

Im Binnendeichbereich werden als Kompensations- und Entwicklungsziele die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Rast- und Brutvögel und die Entwicklung von artenreichem Marschgrünland festgelegt.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Hullen vermittelt die folgende Abbildung V.3.1-1.

Abb. V.3.1-1:               Landschaftsaufnahme Hullen

 

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen im Deichvorland beinhalten die Nutzungsaufgaben im Bereich der Seevogelkolonie und eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung mit auf die Belange der Brut- und Rastvögel abgestimmten Nutzungsauflagen. Auch auf den Binnendeichsflächen ist eine extensive, auf die Belange der Brut- und Rastvögel abgestimmte Grünlandbewirtschaftung geplant. Weiterhin sollen Grünlandbereiche durch Rückhaltung des Regenwassers in Beetgräben und Grüppen wieder vernässt werden. Zum Schutz der störungsempfindlichen Rastvögel wird die Jagd weit möglichst eingeschränkt. Alle Bewirtschaftungsauflagen sowohl für den Außen- als auch für den Binnendeichsbereich sind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu koordinieren und bei Bedarf den jeweiligen Bedingungen vor Ort anzupassen.

Bereits Anfang 2001 wurde das Maßnahmengebiet vom TdV selbst bis zum rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss nach den Bewirtschaftungsauflagen des ergänzenden LBP vollständig umgestellt.

Tab. V.3.1-1:                Hullen (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv [ha] extensiv [ha] Sukzession [ha]
Ist 0 204,5 63,5
Soll 0 217,5 51,0

 

Bauliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage eines LAP, der nach der Planfeststellung des ergänzenden LBP aufgestellt wird. Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung für das Maßnahmengebiet Hullen wird seit Herbst 2004 durch ein Ingenieurbüro erstellt. Die Umsetzung der baulichen Maßnahme soll bis Ende Juni 2006 abgeschlossen sein, unter der Vorraussetzung, dass das Einvernehmen der Einvernehmensbehörde vorliegt.

In Verbindung mit Unterhaltungsmaßnahmen wurde bereits eine erste Maßnahme umgesetzt. Zur Sicherung der Entwässerung des Deichfußes des Landesschutzdeiches war die Räumung eines Deichseitengrabens erforderlich. Der Wasserstand der angeschlossenen Gräben auf den bundeseigenen Flächen drohte hierdurch stark zu fallen. Durch Abschottung gegenüber dem Deichseitengraben ist dies zukünftig ausgeschlossen. Gleichzeitig erreicht man dadurch das Kompensationsziel der Regenwasserrückhaltung auf den Kompensationsflächen. An einer anderen Stelle wurde ebenfalls ein Graben auf einer bundeseigenen Parzelle zur Verbesserung des Wassermanagements geschlossen. Der TdV hat den Wasserhaushalt der Flächen auf der Grundlage seiner landschaftspflegerischen Ausführungsplanung im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden des Landes sowie in Abstimmung mit der zuständigen Deichbehörde und dem zuständigen Deichverband zu regulieren.