Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

BfG - Bundesanstalt für Gewässerkunde

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 9.00 - 15.00 Uhr

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde

Die BfG berät – in enger Kooperation mit der BAW – das BMVI und die WSV bei der Priorisierung, Umsetzung und Qualitätssicherung der Maßnahmen.

Auftrag der Bundesanstalt für Gewässerkunde

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setzt den verkehrspolitischen und gesetzlichen Rahmen für die Nutzung und Bewirtschaftung der Bundeswasserstraßen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist für die Durchführung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist eine im Geschäftsbereich des BMVI eingerichtete Bundesoberbehörde. Als solche ist sie das wissenschaftliche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit sowie Ökologie und Gewässerschutz.

Die BfG berät die Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen in Grundsatz- und Einzelfragen, so insbesondere die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gemäß § 45 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz im Rahmen der Planung, des Ausbaues und Neubaues sowie des Betriebes und der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen.

Zur Webseite der Bundesanstalt für Gewässerkunde.